Wolfgang’s Fahrschule © 2016
AGB
Klasse L
Zugmaschinen (nationale Klasse) - die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche    Zwecke    bestimmt    sind    und    für    solche              Zwecke eingesetzt werden. - mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindig- keit von nicht mehr als 40km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden. Selbstfahrende     Arbeitsmaschinen,     selbstfahrende     Futter- mischwagen,   Stapler   und   andere   Flurförderzüge   jeweils   mit einer   durch   die   Bauart   bestimmten   Höchstgeschwindigkeit von   nicht   mehr   als   25   km/h   und   Kombinationen   aus   diesen Fahrzeugen und Anhängern. Mindestalter: 16 Jahre Befristung: Klasse L ist unbefristet gültig
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Zugmaschinen (nationale Klasse) - die nach ihrer Bauart zur    Verwendung für land- und    forstwirtschaftliche Zwecke    bestimmt sind und für solche    Zwecke eingesetzt werden. - mit einer durch die Bauart    bestimmten Höchstge-    schwindigkeit von nicht mehr    als 40km/h und Kombina-    tionen aus diesen Fahr-    zeugen, wenn sie mit einer    Geschwindigkeit von nicht    mehr als 25 km/h geführt    werden. Selbstfahrende Arbeitsma- schinen, selbstfahrende Futter- mischwagen, Stapler und andere Flurförderzüge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindig- keit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern. Mindestalter: 16 Jahre Befristung: Klasse L ist unbefristet gültig
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Dein sicherer Weg zum Führerschein!
0174 / 345 7392
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