Klasse L
Zugmaschinen (nationale Klasse)
- die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und
forstwirtschaftliche
Zwecke
bestimmt
sind
und
für
solche
Zwecke eingesetzt werden.
- mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindig-
keit von nicht mehr als 40km/h und Kombinationen aus
diesen Fahrzeugen, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von
nicht mehr als 25 km/h geführt werden.
Selbstfahrende
Arbeitsmaschinen,
selbstfahrende
Futter-
mischwagen,
Stapler
und
andere
Flurförderzüge
jeweils
mit
einer
durch
die
Bauart
bestimmten
Höchstgeschwindigkeit
von
nicht
mehr
als
25
km/h
und
Kombinationen
aus
diesen
Fahrzeugen und Anhängern.
Mindestalter:
16 Jahre
Befristung:
Klasse L ist unbefristet gültig
Wolfgang’s Fahrschule © 2016
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