Klasse A1
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von
bis zu 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr
als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum
Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige
Kraftfahrzeuge
mit
symmetrisch
angeordneten
Rädern
und
einem
Hubraum
von
mehr
als
50
ccm
bei
Verbrennungsmotoren
oder
einer
bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer
Leistung von bis zu 15 kW.
Mindestalter:
16 Jahre
Vorbesitz:
keine
Einschluss:
Klasse AM
Ausbildung:
Theorie u. Praxis
Prüfung:
Theorieprüfung
praktische Prüfung
Wolfgang’s Fahrschule © 2016
Wolfgang’s Fahrschule © 2016