Klasse A
a)
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von
mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart
bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
b)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr
als 15 kW.
Mindestalter (zu a:):
24 Jahre (für Direkteinstieg)
20 Jahre (bei mind. 2 Jahre
Vorbesitz der Klasse A2)
Mindestalter (zu b:):
21 Jahre
Vorbesitz:
keine
Einschluss:
Klasse A2, A1, AM
Ausbildung:
Theorie und Praxis
Prüfung:
Theorieprüfung
praktische Prüfung
bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse
A2 nur praktische Prüfung
Wolfgang’s Fahrschule © 2016
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