Klasse A2
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung
von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der
Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt und
nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70
kW Motorleistung abgeleitet sind.
Mindestalter:
18 Jahre
Vorbesitz:
keine
Einschluss:
Klasse A1 u. AM
Ausbildung:
Theorie u. Praxis
Prüfung:
Theorieprüfung
praktische Prüfung
bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse
A1 nur praktische Prüfung
Wolfgang’s Fahrschule © 2016
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