Klasse A2
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt und nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. Mindestalter: 18 Jahre Vorbesitz: keine Einschluss: Klasse A1 u. AM Ausbildung: Theorie u. Praxis Prüfung: Theorieprüfung praktische Prüfung bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung
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Wolfgang’s Fahrschule © 2016
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Dein sicherer Weg zum Führerschein!
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