Wolfgang’s Fahrschule © 2016
AGB
Klasse B196
Seit 01.01.2020 kann man mit dem Autoführerschein im Inland Motorrad fahren dank der im Bundesrat beschlossenen Änderung der Schlüsselzahl B196. Es handelt sich um eine Ausweitung der Klasse B und nicht um eine Erteilung der Klasse A1. Somit ist ein Stufenaufstieg zur Klasse A 2 nicht möglich. Wer mindestens 25 Jahre alt ist und seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis für Pkw (Klasse B oder 3) ist, kann jetzt nach einer Schulung in einer Fahrschule die Schlüsselzahl 196 für die Klasse B bekommen. Krafträder mit einem Hubraum bis max. 125 ccm und einer Leistung von bis zu 11 KW / 15 PS können gefahren werden. Der Bewerber benötigt mindestens 4 Einheiten zu je 90 Min. theoretischen Unterricht und mindestens 5 Einheiten zu je 90 Min. praktische Ausbildung. Bei der praktischen Ausbildung sollen sowohl die bei der Fahrausbildung vorgeschriebenen Grundfahraufgaben der Klasse A1, als auch Überlandstrecken und Autobahnabschnitte befahren werden. Die Ausbildung hat gemäß Anlage 3 Nummer 4 und Anlage 4 Nummer 1und 2 Fahrschüler-Ausbildungsordnung zu erfolgen. Dies muss von der ausbildenden Fahrschule nachgewiesen und am Ende der Ausbildung dem Bewerber bescheinigt werden. Die Ausbildung endet ohne eine Prüfung. Allerdings sollte man sich auf den Ratschlag des Fahrlehrers verlassen, falls dieser die Fahrzeugbeherrschung für noch nicht ausreichend erachtet.
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Klasse B96
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Ab 01.01.2020 kann man mit dem Autoführerschein im Inland Motorrad fahren dank der im Bundesrat beschlossenen Änderung der Schlüsselzahl B196. Es handelt sich um eine Ausweitung der Klasse B und nicht um eine Erteilung der Klasse A1. Somit ist ein Stufenaufstieg zur Klasse A 2 nicht möglich. Wer mindestens 25 Jahre  alt ist und seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis für Pkw  (Klasse B oder 3) ist, kann jetzt nach einer Schulung in einer Fahrschule die Schlüsselzahl 196 für die Klasse B bekommen. Krafträder mit einem Hubraum bis max. 125 ccm und einer Leistung von bis zu 11 KW / 15 PS können gefahren werden. Der Bewerber benötigt mindestens 4 Einheiten zu je 90 Min. theoretischen Unterricht und mindestens 5 Einheiten zu je 90 Min. praktische Ausbildung. Bei der praktischen Ausbildung sollen sowohl die bei der Fahrausbildung vorgeschriebenen Grundfahraufgaben der Klasse A1, als auch Überlandstrecken und Autobahnabschnitte befahren werden. Die Ausbildung hat gemäß Anlage 3 Nummer 4 und Anlage 4 Nummer 1und 2 Fahrschüler- Ausbildungsordnung zu erfolgen. Dies muss von der ausbildenden Fahrschule nachgewiesen und am Ende der Ausbildung dem Bewerber bescheinigt werden. Die Ausbildung endet ohne eine Prüfung. Allerdings sollte man sich auf den Ratschlag des Fahrlehrers verlassen, falls dieser die Fahrzeugbeherrschung für noch nicht ausreichend erachtet.
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Dein sicherer Weg zum Führerschein!
0174 / 345 7392
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