Wolfgang’s Fahrschule © 2016
AGB
Klasse AM15
Zweirädrige   Kleinkrafträder   (auch   mit   Beiwagen)   mit   einer   durch die   Bauart   bestimmten   Höchstgeschwindigkeit   von   nicht   mehr   als 45   km/h   und   einer   elektrischen   Antriebsmaschine   oder   einem Verbrennungsmotor   mit   einem   Hubraum   von   nicht   mehr   als   50 ccm   oder   einer   maximalen   Nenndauerleistung   bis   zu   4   kW   im Falle von Elektromotoren. Krafträder    mit    einer    durch    die    Bauart    bestimmten    Höchstge- schwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine        oder    einem    Verbrennungsmotor    mit    einem Hubraum   von   nicht   mehr   als   50   ccm,   die   zusätzlich   hinsichtlich der   Gebrauchsfähigkeit   die   Merkmale   von   Fahrrädern   aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor). Dreirädrige   Kleinkrafträder   und   vierrädrige   Leichtkraftfahrzeuge jeweils    mit    einer    durch    die    Bauart    bestimmten    Höchstge- schwindigkeit   von   nicht   mehr   als   45   km/h   und   einem   Hubraum von   nicht   mehr   als   50   ccm   im   Falle   von   Fremdzündungs-motoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im    Falle    anderer    Verbrennungsmotoren    oder    einer    maximalen Nenndauerleistung    von    nicht    mehr    als    4    kW    im    Falle    von Elektromotoren;     bei     vierrädrigen     Leichtkraftfahrzeugen     darf darüber   hinaus   die   Leermasse   nicht   mehr   als   350   kg   betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen. Mindestalter: 15 Jahre Vorbesitz: keine Einschluss: keine Ausbildung: Theorie u. Praxis Prüfung: Theorieprüfung prakt. Prüfung
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Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren. Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstge- schwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine  oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor). Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstge- schwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm im Falle von Fremdzündungs- motoren, einer maximalen Nutz- leistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungs- motoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahr- zeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektro- fahrzeugen. Mindestalter: 16 Jahre Vorbesitz: keine Einschluss: keine Ausbildung: Theorie u. Praxis Prüfung: Theorieprüfung prakt. Prüfung
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