Wolfgang’s Fahrschule © 2016
AGB
Klasse A
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW. Mindestalter (zu a:): 24 Jahre (für Direkteinstieg) 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre   Vorbesitz der Klasse A2) Mindestalter (zu b:): 21 Jahre Vorbesitz: keine Einschluss: Klasse A2, A1, AM Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung praktische Prüfung bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische Prüfung
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Dein sicherer Weg zum Führerschein!
0174 / 345 7392
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