Wolfgang’s Fahrschule © 2016
AGB
Klasse B197
Ab dem 01.04.2021 gilt eine neue Regelung, die erlaubt, dass der Führerschein auf einem Elektro-/Automatikfahrzeug gemacht werden kann, jedoch aber auch für das Führen eines Schaltfahrzeugs gültig ist. Möglich wird dies durch die Fahrerausbildung nach Abschluss der Grundausbildung: Mindestens 10 Stunden (à 45 Minuten) praktische Ausbildung auf Ausbildungsfahrzeugen mit manuellem Schaltgetriebe. 15 Minuten-Test mit dem Fahrlehrer (innerorts/außerorts), aber keine Prüfung!!! Was ändert sich zum „alten“ Klasse B Führerschein? Bisherige Klasse B: Die Prüfungsfahrt kann wie bisher auf Fahrzeugen mit manueller Schaltung absolviert werden. Es werden dann auch im Führerschein keine Schlüsselzahlen eingetragen. Die Prüfungsfahrt wird auf Fahrzeugen mit Automatikgetriebe absolviert - jedoch wird dann im Führerschein die Schlüsselzahl 78 eingetragen. Die Folge ist eine Beschränkung der Fahrerlaubnisklasse B auf Automatikfahrzeuge. Dieses gilt auch im europäischen Ausland. Neue Schlüsselzahl B197: Beim Erwerb der Klasse B (Neuregelung B197) absolviert der Fahrschüler die Ausbildung auf Automatikfahrzeugen und erhält die Befähigung, Fahrzeuge mit Schaltung fahren zu dürfen. Dies sind zusätzliche mindestens 10 Ausbildungseinheiten auf Schaltfahrzeugen, welche aber in die Ausbildung integriert werden. Auch neu ist: Wer bereits eine Beschränkung mit der Schlüsselzahl 78 im Führerschein eingetragen hat, kann diese durch die Schulung auf Schaltfahrzeugen im Sinne von B197 ohne Praxisprüfung austragen lassen und kann danach Schaltfahrzeuge fahren. Somit ergeben sich mehrere Möglichkeiten einen Führerschein der Klasse B zu erwerben:   - altherkömmlich auf Schaltwagen (keine Beschränkungen)   - altherkömmlich auf Automatik (ggf. später Schlüsselzahl     78 gegen B197 tauschen)   - neue Kombi-Ausbildung B197 Beschränkungen bei B 197: Wer eine Erweiterung auf eine andere Fahrerlaubnisklasse machen möchte. welche die Fahrerlaubnisklasse B als Basis voraussetzt (z.B. die Klasse BE) und die Prüfungsfahrt mit einem Fahrzeug mit Automatik-Schaltgetriebe macht, bekommt bei der Erweiterungsklasse die Schlüsselzahl 78 eingetragen. Dies kann aber verhindert werden, wenn die Prüfungsfahrt mit einem Schaltfahrzeug abgelegt wird oder die Schlüsselzahl B197 durch das Ablegen einer praktischen Prüfung ausgetragen wird. Warum „schneller, einfacher, besser“? einfacheres Umsetzen der Ausbildungsinhalte, da sie weniger komplex sind. Somit weniger Stress und Überforderung des Fahrschülers in der Ausbildung. schnellere Erfolgserlebnisse und somit weniger Ausbildungszeit. ohne Mehrkosten für die zusätzliche Ausbildung auf Schaltfahrzeugen, da dies integriert ist. Voraussichtlich sogar günstiger, da die Prüfung und die Ausbildung „einfacher“ wird. Umweltschutz: Der Automatikführerschein ist die Zukunft!! Bessere Beschleunigung, weniger Verschleiß, bessere Abgas- werte und somit schonender für die Umwelt.
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Klasse B96
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Ab dem 01.04.2021 gilt eine neue Regelung, die erlaubt, dass der Führerschein auf einem Elektro- /Automatikfahrzeug gemacht werden kann, jedoch aber auch für das Führen eines Schaltfahrzeugs gültig ist. Möglich wird dies durch die Fahrerausbildung nach Abschluss der Grundausbildung: Mindestens 10 Stunden (à 45 Minuten) praktische Ausbildung auf Ausbildungsfahrzeugen mit manuellem Schaltgetriebe. 15 Minuten-Test mit dem Fahrlehrer (innerorts/außerorts), aber keine Prüfung!!! Was ändert sich zum „alten“ Klasse B Führerschein? Bisherige Klasse B: Die Prüfungsfahrt kann wie bisher auf Fahrzeugen mit manueller Schaltung absolviert werden. Es werden dann auch im Führerschein keine Schlüsselzahlen eingetragen. Die Prüfungsfahrt wird auf Fahrzeugen mit Automatikgetriebe absolviert - jedoch wird dann im Führerschein die Schlüsselzahl 78 eingetragen. Die Folge ist eine Beschränkung der Fahrerlaubnisklasse B auf Automatikfahrzeuge. Dieses gilt auch im europäischen Ausland. Neue Schlüsselzahl B197: Beim Erwerb der Klasse B (Neuregelung B197) absolviert der Fahrschüler die Ausbildung auf Automatikfahrzeugen und erhält die Befähigung, Fahrzeuge mit Schaltung fahren zu dürfen. Dies sind zusätzliche mindestens 10 Ausbildungseinheiten auf Schaltfahrzeugen, welche aber in die Ausbildung integriert werden. Auch neu ist: Wer bereits eine Beschränkung mit der Schlüsselzahl 78 im Führerschein eingetragen hat, kann diese durch die
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Dein sicherer Weg zum Führerschein!
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